Eva Brigitta Mertens

Medizinrechtliche Gutachterin für Pflegefehler · Fachautorin

Beratung III

Ungeklärte Kostenträgerschaft in der Notfallversorgung

Strukturanalyse für Geschäftsführungen und Aufsichtsgremien.

Wenn Ihr Haus eine Notaufnahme betreibt, verlieren Sie hier Geld – nicht weil Ansprüche fehlen, sondern weil sie nicht aktiviert werden.

150–200 Mio. €

Geschätzter jährlicher Schaden für deutsche Krankenhäuser durch ungeklärte Kostenträgerschaft in der stationären Notfallversorgung.

Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft

Was passiert

Ein typischer Fall – und wo er kippt

Ein Patient ohne Versicherungsnachweis wird notfallmäßig aufgenommen. Die Behandlung erfolgt, die Kostenträgerschaft bleibt ungeklärt. Anfragen an Krankenkassen verlaufen ergebnislos. Die Forderung wird gestellt. Abgewiesen. Abgeschrieben.

Was fehlt, ist nicht die Anspruchsgrundlage. Was fehlt, ist ihre Aktivierung. Eine frühzeitige Mitteilung an den Sozialhilfeträger hätte die Normenkette aus §§ 18, 25 SGB XII und § 43 SGB I ausgelöst. Sie erfolgt nicht – weil sie in keinem Prozess des Hauses verankert ist.

Diagnose

„Die Verluste erscheinen nicht als Problem – sondern als Abschreibung.“

Sie verschwinden in den Wertberichtigungen auf uneinbringliche Forderungen – nicht als sozialrechtlicher Aktivierungsausfall, sondern als bilanzielle Bereinigung. Damit bleibt die Ursache unsichtbar.

Konkretes Beispiel

Der Fall Merseburg

Warum die Lücke entsteht

Drei strukturelle Asymmetrien

Information entsteht – bleibt liegen – Forderung stirbt.

Niemand ist zuständig

Der Sozialdienst sieht den Fall zu spät

Der klinische Sozialdienst ist seit § 39 Abs. 1a SGB V auf das Entlassmanagement konfiguriert. Sein Einsatzpunkt liegt in der zweiten Behandlungswoche. Die Aufnahmeseite ist nicht sein Aufgabengebiet.

Niemand ist zuständig

Die Forderungsverwaltung kennt das Verfahren nicht

Sie operiert primär im SGB-V-Regime – DRG, Zusatzentgelte, MD-Prüfungen. Die SGB-XII-Schiene liegt außerhalb des Werkzeugkastens. Wo sie auftaucht, wird sie an den Sozialdienst delegiert, der für die Aufnahmeseite nicht zuständig ist.

Niemand ist zuständig

Die Pflege sieht es, hat aber keine Adresse

Am Bett wird sichtbar, was an der Aufnahme nicht erfasst wurde. Mittellosigkeit, Wohnungslosigkeit, fehlende Bezugspersonen, Verwirrtheit. Diese Wahrnehmung wird routinemäßig dokumentiert, hat aber keinen prozessualen Adressaten außerhalb der Pflegekette.

Drei Einheiten sehen denselben Fall.
Keine ist beauftragt zu handeln.

Insiderbeobachtung

Was im Haus übersehen wird

Drei Beobachtungen aus sieben Jahren MD-Begutachtung und der publizistischen Arbeit zu § 43 SGB I. Sie tauchen in fast jedem Haus wieder auf.

  • Pflege dokumentiert Mittellosigkeit – die Eintragung löst keinen Verfahrensschritt aus.
  • Sozialdienst arbeitet bis zum Tag der Entlassung am Entlassmanagement. Eine Aufnahme-Mitteilung nach § 18 SGB XII war noch nie Teil seiner Stellenbeschreibung.
  • Der Aufnahmebogen kennt zwölf Versicherungsstatus. Die Auffangzuständigkeit nach § 43 SGB I steht in keinem davon.
Lösungsweg

Was das Strukturaudit liefert

Externe, unabhängige sozialrechtliche Analyse der Schnittstelle zwischen Notfallaufnahme, Sozialdienst und Forderungsmanagement. Drei Stufen, unabhängig beauftragbar.

Stufe 1

Sozialrechtliche Kettenanalyse

Identifikation der typischen Fallkonstellationen des Hauses. Prüfung der Anspruchsgrundlagen entlang der Normenkette §§ 18, 25 SGB XII / § 43 SGB I. Bewertung der internen Auslösestellen.

Wo im Haus Ansprüche entstehen – und wo sie verloren gehen.

Stufe 2

Aktenprüfung mit Plausibilisierung

Sichtung dokumentierter Fälle aus einem definierten Zeitraum auf nicht aktivierte Ansprüche. Bewertung sozialrechtlich und pflegefachlich. Identifikation des retrospektiv noch geltend zu machenden Forderungsbestands.

Welche konkreten Forderungen noch realisierbar sind.

Stufe 3

Risikobewertung & Forderungsstrategie

Quantitative Einschätzung des laufenden und prospektiven Forderungsrisikos. Empfehlungen zur strukturellen Adressierung der identifizierten Lücken.

Wie das Haus die Verluste dauerhaft abstellt.

Die hier dargestellte Normenkette aus § 43 SGB I sowie §§ 18, 25 SGB XII ist im Aufsatz „Die vergessene Normenkette“ (ZfSH/SGB 2026) ausgearbeitet.

Wer das Audit durchführt

Vier-Säulen-Qualifikation

Juristische Ausbildung, Intensivpflege und Stationsleitung, betriebswirtschaftliche Qualifikation und aktuelle Publikationstätigkeit im Sozial- und Medizinrecht. Diese Kombination bildet die Grundlage des Audits.

Nicht institutsgebunden. Bewertung ausschließlich aus dem Mandat des einzelnen Krankenhauses heraus.

Materialien

Whitepaper & Präsentation

Whitepaper · 14 Seiten · PDF

Die übersehene Forderung

Strukturanalyse für Geschäftsführungen und Aufsichtsgremien. Diagnose, Normenkette, drei Auditstufen.

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Präsentation · 12 Folien · PDF

Briefing Deck

Kompakte Übersicht für die Geschäftsführungssitzung oder den Aufsichtsrat. Lesezeit etwa fünf Minuten.

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