Eva Brigitta Mertens

Medizinrechtliche Gutachterin für Pflegefehler · Fachautorin

Ich arbeite dort, wo im System niemand zuständig ist. Pflegerische Realität und rechtliche Einordnung – von der Bettkante bis zum Bundessozialgericht.

Profil

10 Jahre Intensivstation. 7 Jahre freiberufliche medizinrechtliche Gutachterin. Publizierte Fachautorin.

Mein Arbeitsfeld liegt zwischen klinischer Praxis, Rechtsprechung und Systemanalyse.

Gesundheits- und Krankenpflegerin. Zehn Jahre Intensivstation, zuletzt bis 2022 während der Covid-Pandemie; davor in leitender Funktion. Pain Nurse und Emergency Nurse (CEKIB / Klinikum Nürnberg).

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte. Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK). Sieben Jahre freiberufliche Gutachterin für Pflegefehler im Auftrag von fünf Medizinischen Diensten. Publizierte Fachautorin mit Vorträgen auf nationalen und internationalen Konferenzen.

Porträt von Eva Brigitta Mertens
Schwerpunkte

Medizinrecht · Pflegefehler · Sozialrecht · Kostenträgerrecht · Impfschadenrecht · Organisationsstrukturen im Krankenhaus

Praxishintergrund

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte · Gesundheits- und Krankenpflegerin · 10 Jahre Intensivstation · Stationsleitung · Pain Nurse · Emergency Nurse · Fachwirtin IHK · 7 Jahre Pflegefehler-Gutachten für 5 Medizinische Dienste

Verlage

Springer · C.H. Beck · Erich Schmidt · Luchterhand (Wolters Kluwer) · G&S Verlag

Profile

ORCID · Zenodo · Google Scholar

Beratung

Für Krankenhausträger, Versicherer und Gerichte

Wer beide Seiten kennt, das Recht und den Alltag auf Station, weiß, wo im System die Lücken sind.

I

Pflegefehler-Gutachten

Wenn es bereits zum Schaden gekommen ist

Wenn der Sachverhalt streitig ist, entscheidet die Qualität der Begutachtung.

Gutachten zu pflegerischen Behandlungsfehlern für Gerichte, Träger und Versicherer. Sieben Jahre Tätigkeit für fünf Medizinische Dienste.

Bewertung von Pflegehandeln und Pflegedokumentation anhand der DNQP-Expertenstandards, des aktuellen pflegewissenschaftlichen Stands und der Rechtsprechung zur pflegerischen Sorgfaltspflicht – im Krankenhaus, in der stationären und ambulanten Pflege.

Nicht nur der Einzelfall, sondern die organisatorische Ursache des Fehlers steht im Fokus.

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II

Wenn Organisation Haftung produziert

Analyse kritischer Schnittstellen im Krankenhaus

Die meisten Haftungsrisiken entstehen lange vor dem Schaden.

Schäden entstehen nicht im Einzelfall. Sie entstehen an den Übergängen.

Dort, wo Zuständigkeiten abbrechen: Aufnahme, Pflege, ärztlicher Dienst, Verwaltung.

Reale Abläufe statt Organigramme. Pflegerischer, juristischer, systemischer Blick zugleich.

Ergebnis: konkrete Befunde zu Haftungsrisiken und strukturellen Schwachstellen – mit umsetzbaren Maßnahmen. Keine Strategiepräsentation, sondern belastbare Einzelfall- und Strukturarbeit.

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III

Erlösverluste, die im System verschwinden

Ungeklärte Kostenträgerschaft in der Notfallversorgung

Die meisten Häuser haben die Ansprüche. Sie werden nur nicht geltend gemacht.

Nicht abgerechnete stationäre Fälle, ungeklärte Zuständigkeiten zwischen Krankenkasse und Sozialhilfeträger, liegengebliebene Forderungen – kein Einzelfall, sondern systematisch.

Die Forderungen entstehen zwischen Aufnahme, Sozialdienst und Verwaltung. Die Normenkette aus § 43 SGB I sowie §§ 18, 25 SGB XII macht sie durchsetzbar.

Ergebnis: realisierte Erlöse statt Abschreibungen. Vorgehen: Fallidentifikation, Anspruchsbegründung, Verfahrensbegleitung.

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Publikationen

Fachzeitschriften

Die hier dargestellten Strukturen sind Gegenstand meiner aktuellen Veröffentlichungen.

Sozialrecht, Medizinrecht, Pflegerecht – Anmerkungen höchstrichterlicher Rechtsprechung, Strukturanalysen einzelner Normenketten, Beiträge zur theoretischen Soziologie.

Zeitschriften

SGb · MedR · WzS · KrV · RDG · ZfSH/SGB · ZTS

Themen

Impfschadenrecht · Patientenverlegung · Pflegehaftung · Notfallversorgung · Krankengeld · Soziologie

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Kontakt

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